18.03.2017 Alter: 7 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Geflügelpest: Stall­pf­licht im Kreis Düren komplett auf­ge­ho­ben

(Foto: Pres­se­stelle Kreis Düren)

Da in Nord­rhein-Westfa­len seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festge­stellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Aus­bruch bei gehal­te­nen Vögeln zu ver­zeich­nen war, hat das Landes­mi­niste­rium für Kli­ma­schutz, Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz die Auf­stall­pf­licht für Geflügel­tiere in NRW auf­ge­ho­ben.

Im Kreis Düren galt die Auf­stall­pf­licht zuletzt nur noch für das Gebiet der Städte Jülich und Lin­nich sowie der Gemein­den Nörve­nich und Vettweiß, weil es in ihnen eine Geflügeldichte von über 300 Stück Geflügel pro Quad­ratki­lome­ter gibt.

Die kreis­weite Stall­pf­licht war am Mit­t­woch, 21. Dezember 2016, vor­sorg­lich ange­ord­net wor­den, um der Ein­schlep­pung der Geflügelpest in den Kreis Düren vor­zu­beugen. Am 3. Februar war sie dann auf die genann­ten vier Kom­mu­nen beschränkt wor­den.

Unabhängig von einer Auf­stal­lung soll­ten kommer­zi­elle wie Hobby­hal­tun­gen die Bio­si­cher­heits­maß­nah­men kon­sequent beach­ten, teilt das Ministe­rium mit. Dies sei der beste Schutz vor der Ein­schlep­pung der Geflügelpest in Bestände mit gehal­te­nen Vögeln.