24.05.2017 Alter: 7 Jahr(e)
Katego­rie: Polizeibe­richt

Von: Pres­se­stelle Polizei Düren
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Canna­bis­plan­tage in Gere­ons­weiler aus­ge­ho­ben

Hanf-Sämling (Foto: Avirette, CC BY-SA 3.0)

Nach umfang­rei­chen Ermit­t­lun­gen konnte am Mon­tag im Orts­teil Gere­ons­weiler eine Canna­bis­plan­tage aus­ge­ho­ben wer­den.

Im Februar die­ses Jah­res gin­gen erste Hinweise aus der Bevöl­ke­rung auf ein ehe­ma­liges Bauern­gehöft ein. Von dort solle erheb­li­cher Canna­bisge­ruch aus­ge­hen. Im Rah­men der Ermit­t­lun­gen der Polizei erhär­tete sich der Ver­dacht, dass dort eine größere Plan­tage betrie­ben wer­den könnte. Als mög­li­che Beschul­digte kamen der 33-jäh­rige Bewoh­ner des Hauses, ein Mit­be­woh­ner, der nicht näher bekannt ist, sowie der Haus­ei­gen­tü­mer, ein 31-Jäh­ri­ger aus Mön­chen­g­ladbach, in Betracht.

Am Mon­tagmorgen durch­suchte die Polizei das Objekt in Gere­ons­weiler sowie das Wohn­haus des Eigen­tü­mers in Mön­chen­g­ladbach. Bei der Durch­su­chung des ehe­ma­ligen Gehöfts wurde eine große, pro­fes­sionell ange­legte Canna­bis­plan­tage vor­gefun­den. Zum Abtransport lagen 15 Kilogramm Marihuana, ver­packt in Plas­tik­sä­c­ken, bereit. Auf dem Gelände trafen die Beam­ten auf einen 25-jäh­rigen pol­ni­schen Staats­angehö­ri­ger und nah­men ihn vor­läufig fest. In der Nach­t­kom­mode sei­nes Schlafzim­mers sowie im Kühl- und Gefrier­schrank in der Küche wur­den weitere Türen mit Marihuana gefun­den. Eine tech­ni­sche Ein­satz­ein­heit kümmerte sich um den Aus­bau und die Ents­orgung der Plan­tage. Der Festgenom­mene wurde dem Polizeige­wahr­sam in Düren zugeführt. In sei­ner Ver­neh­mung stritt er jeg­li­che Tat­be­tei­ligung ab und gab sich als Gelegen­heits­arbei­ter aus. Er wurde einem Haf­t­rich­ter vor­geführt, der die Unter­su­chungs­haft anord­nete.

Die Durch­su­chung beim Eigen­tü­mer des Gehöfts in Mön­chen­g­ladbach führte ledig­lich zur Auf­findung einer gerin­gen Menge syn­the­ti­scher Drogen. Er selber wurde nicht ange­troffen. Die bei­den Bewoh­ner des Hofs in Gere­ons­weiler befan­den sich eben­falls nicht vor Ort.

Hinweise auf den Auf­ent­halt der Hof­be­woh­ner und des Eigen­tü­mers oder zur Tatbe­ge­hung nimmt der Sach­be­arbei­ter der Krimi­nal­polizei unter der Tele­fon­num­mer 02421 949-8314 zur Bür­odi­enst­zeit ent­gegen. Außer­halb die­ser wen­den Sie sich bitte an die Leit­stelle unter der Num­mer 02421 949-6425.