Das Geschlecht 'von Ederenstein' auf der gleichnamigen Burg in Kerkrade (NL)

Die Burg Ederen­stein liegt im Tal des Ans­tel­ba­ches west­lich von Kerk­rade und gehörte früher zu den vier Hauptle­hen des Lan­des Herzogen­rath. Über ihre frühere Geschichte ist nur wenig bekannt. Zur Ver­voll­stän­digung der Geschichte von Ederen­stein bie­ten meh­rere Urkun­den aus den Jah­ren um 1400 im Archiv des Freiherrn Spies von Bül­le­s­heimBül­le­s­heim, Spies von zu Haus Hall bei Rat­heim eine wertvolle Ergänzung. Dass die Burg aus der zwei­ten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammt, ist durch Funde belegt, die bei Aus­gra­bun­gen 1944 gemacht wur­den. Die ursprüng­l­i­chen drei Flügel gaben dem Grund­riss die Form eines U mit der offe­nen Seite zum Vor­hof. Man sieht heute nur noch zwei Flügel. Der dritte, west­li­che Flügel, wurde im 19. Jahrhundert abge­bro­chen.

Aus den Urkun­den aus dem Archiv von Haus Hall kön­nen wir uns in etwa ein Bild machen über den Zustand, wie es um 1400 in Ederen­stein aus­sah. Demnach bestand es aus der eigent­li­chen Burg mit der Vor­burg, die von einem Was­ser­gr­a­ben umge­ben war. Die Burg war mit Ringmauern umge­ben und hatte, wohl vor dem Ein­gang, einen Grindel. Außer­halb lagen: 13 Morgen Was­ser mit ihren Däm­men, Wei­den, Gär­ten und Baumgär­ten, die um das Was­ser herum lagen, und 19 Morgen Ben­den. Auf den Däm­men und ebenso in den Brüc­hen und Hecken stand Holz, das man als Brand­holz nutzte, dar­un­ter war jedoch auch Eichen­holz, wel­ches als Bau­holz Ver­wendung fand. Auch für die Wege brauchte man Holz. Ver­mut­lich ist dar­un­ter die Einzäu­n­ung ver­stan­den.

Die Ein­künfte waren beträcht­lich, und Adam von Ede­renEde­ren, Adam von hat sich hier eine ansehn­li­che Posi­tion ver­schafft. Er war nicht nur Eigen­tü­mer der Burg und des etwa 400 Morgen großen Gutes Ederen­stein, sondern er besaß auch noch einen Hof an der Ans­tel. Fer­ner gehörte ihm der große Hof Dentgenbach, west­lich von Ederen­stein gelegen, mit Woh­nun­gen, Baumgär­ten, Acker­land, Ben­den, Wei­den, Brüc­hen, Hecken und zwei Weihern, und noch Land bei Terwinse­len. Oben­dr­ein waren in Kerk­rade und Umge­bung noch 38 abga­be­pf­lich­tige Bauern, Laten genannt, die ihren Tribut an Ederen­stein zu zah­len hat­ten. Der Tribut bestand aus Natu­ralien, aus barem Geld und aus Dienst­leis­tun­gen. Das Wort Late, vom latei­ni­schen laetus, bedeu­tet abhängi­ger Bauer. Die im Archiv Hall noch liegende Latenrolle aus dem Jahre 1396, auf vier Perga­mentblättern geschrie­ben, ver­zeichnet in 38 Absät­zen, was die 38 Laten an Ederen­stein jähr­lich abzuliefern hat­ten. Auf diese Art kamen jähr­lich ein: zu Weih­nach­ten 116 Kapaune, 3 Mark, 82 Schil­linge und 147,5 Denar; zu Ostern 25 Weißbrote. Am 11. November (St. Mar­tin) waren fäl­lig: an Rog­gen 9 Mal­ter, 6 Müd, 4 Sumber; an Hafer 2,5 Mal­ter, 1,5 Müd und 4 Fass, alles Herzogen­rather Maß, dazu 24 Hüh­ner. Jede Woche kamen 18 Quar­ten Bier von dem Brauhaus zu Brug­gen. Im Som­mer muss­ten 30 Mann 59 Tage im Heu arbei­ten und 25 muss­ten Wache hal­ten, wahr­schein­lich nur im Falle eines Krieges oder einer Fehde. 24 Män­ner muss­ten »in den dych gehen«, wor­un­ter wohl das Rei­nigen der Weiher und Grä­ben zu ver­ste­hen ist. 26 Laten waren ver­pf­lich­tet, ihrem Herrn mit Pferd und Wagen zu folgen, wenn die­ser vom Landes­her­ren zum Kriegsdi­enst auf­ge­ru­fen wurde. Außerdem besaß Adam das Weg­egeld von Kerk­rade, d.h. er konnte an der Brü­cke über die Ans­tel Weg­e­zoll von allem vor­bei­kom­men­den Ver­kehr erhe­ben.

Die­ser Weg war ein wich­ti­ger Handels­weg zwi­schen Köln und den flämi­schen Städ­ten (z.B. Gent, Brügge). Eine erhal­ten gebliebene Urkunde vom 15. März 1363 befasst sich mit die­sem Weg. Die Lehns­män­ner aus dem Land von Rode erklären zu Guns­ten des Herzogs von BrabantBrabant, Herzog von dass alle Güter, die Köl­ner gela­den haben und die zum Ver­kauf hin­ter der Maas bestimmt sind, über Herzogen­rath, Val­kenburg und Maa­s­tricht geführt wer­den, und dass auf dem Weg durch Brabant ein Geleit­schutz ver­lie­hen wird. Dafür musste den Herzogen­rathern von allen Gütern Zoll gezahlt wer­den. Ger­ade an die­sem Handels­weg lag stra­tegisch wich­tig die Burg Ederen­stein. Die Bewoh­ner hat­ten die Auf­sicht über den Weg von Kerk­rade (Zentrum) bis nach Kaalheide.

Brabant war zu die­ser Zeit ein großes und mäch­tiges Herzog­tum, das sich über die heu­tige belgi­sche Pro­vinz Brabant und der hol­ländi­schen Pro­vinz Nord-Brabant aus­streckte. Über die Maas hin­weg hat­ten die Herzöge die Macht im alten Herzog­tum Limburg, das heute mit dem nord­öst­li­chen Teil der Pro­vinz Luik im Gebiet von Herzogen­rath zusam­men­fällt, ver­loren. Zwei kleine Herr­lichkei­ten, Rimburg und Alsdorf, hat­ten sich unter dem Schutz von Brabant gestellt. Das Land von Rode war ein Vor­pos­ten Brabants im Osten; es war umschlos­sen von dem jun­gen Herzog­tum Jülich. In der genann­ten Urkunde von 1363, die im Allgemei­nen Reichs­ar­chiv Brüs­sel auf­be­wahrt wird, wer­den insge­s­amt 23 Per­so­nen auf­ge­führt, die in Herzogen­rath zusam­menge­kom­men waren. Es waren Lehns­män­ner des Herzogs Wen­zel von BrabantBrabant, Herzog Wen­zel von. Voran ste­hen sie­ben Per­so­nen, die als Herr angere­det wer­den und den Titel »Rit­ter« tra­gen. Dann folgen 16 Per­so­nen, ledig­lich mit Vor- und Famili­en­na­men genannt, ohne weitere Titulie­rung.

Unter den sie­ben »Her­ren« wird Adam von Ederen­steinEderen­stein, Adam von an zwei­ter Stelle genannt. Vor 1363 ist die­ser Name in der Geschichte von Rode nicht bekannt; plötz­lich steht dort ein »von Ederen­stein« als wich­ti­ger Jemand im Land von Herzogen­rath. Die Her­ren von Rimburg und Grons­wald wer­den in der Urkunde nach ihm erwähnt, nur der Herr von Ter HeydenTer Heyden wird vor ihm genannt. In der Urkunde kommt auch ein Mit­glied eines ande­ren ange­se­he­nen Geschlechts aus Kerk­rade vor: Oliver van der Ans­telnAns­teln, Oliver van der. Er wird unter den letz­ten 16 Zeugen genannt, ohne weite­ren Titel. Adam von Ederen­stein führt auch hier und spä­ter den Titel »Rit­ter«.

Die Ritter­schaft war seit dem 13. Jahrhundert die oberste Schicht im Herzog­tum. Sie war nach den Ers­ten des Lan­des die vor­nehmste Klasse. Dazu gehörte Adam von Ederen­stein als einer der wenigen im Land Herzogen­rath und als einzi­ger in Kerk­rade.

Woher kommt die­ser Adam? Schon 1940 hat Baron von NegriNegri, Baron von nach­ge­wie­sen, dass die Her­ren von Ederen­stein das glei­che Wappen füh­ren, wie die Her­ren von Ede­ren. »Von Ede­ren« ist nach­weis­lich sein ursprüng­l­i­cher Name.

Der Ort Ede­ren, der Stamm­sitz des Geschlech­tes, liegt süd­lich von Lin­nich und gehörte zum Herzog­tum Jülich. Ein Jüli­cher Edelmann hat sich in der Mitte des 14. Jahrhunderts im Land von Rode, das dem Gegen­spie­ler des Herzogs von JülichJülich, Herzog von, dem Herzog von Brabant gehörte, nieder­las­sen kön­nen. Ist der Jüli­cher Edelmann Adam von Ede­ren nun zufäl­lig nach Kerk­rade gekom­men oder war es ein geschick­ter Schachzug im Streit zwi­schen Jülich und Brabant, um die­sen wich­tigen Handels­weg zu kontrollie­ren?

Das Gebiet zwi­schen Rhein und Maas bil­dete das Durch­gangs­land zwi­schen dem Was­ser­weg des Rheins und den rei­chen Handels­städ­ten von Brabant und Flandern. Es war von großer Wich­tigkeit für die Kauf­leute, ihre Waren hier unge­hindert transpor­tie­ren und ver­kau­fen zu kön­nen. Es tauch­ten immer wieder Raubrit­ter auf, die die Transporte aus­plünder­ten und die Kauf­leute gefan­gen nah­men, um dann große Sum­men Lösegeld zu ver­lan­gen. Auch Meinungs­ver­schieden­hei­ten zwi­schen den hohen Her­ren wur­den dadurch aus­ge­foch­ten, dass sie Kauf­leute aus dem geg­ne­ri­schen Gebiet gefan­gen nah­men. Es bestand noch kein umfas­sen­der Staat, der eine allgemeine Recht­spre­chung und Bestrafung garan­tie­ren konnte. Darum schlos­sen die betref­fen­den Fürs­ten und größe­ren Städte einen Ver­trag, um den Handel und den Ver­kehr zu beschüt­zen, den soge­nann­ten »Opens external link in new windowLandfriedensbund«. Sie stell­ten gemein­sam eine kleine Legion auf, um die Übeltä­ter zu bestrafen und wenn nötig, ihre Burgen zu ver­wüs­ten. Sie setz­ten Rich­ter ein, die die Befug­nis hat­ten, über Über­fälle zu rich­ten und Strafen zu ver­hän­gen.

Nach­dem der zehnjäh­rige Landfriedensbund zwi­schen Maas und Rhein 1361 abge­lau­fen war, setzte sich vor allem Herzog Wen­zel von BrabantBrabant, Herzog Wen­zel von dafür ein, einen neuen Bund zu schließen. Dazu kam es am 11.4.1364, als er den Bund mit der Stadt Aachen erneuerte. Der Herzog ver­pf­lich­tet sich, auf eigene Kos­ten den Geleit­schutz und die Auf­sicht der Wege zu über­neh­men, ins­be­sondere den Schutz der Aache­ner Bür­ger. Die Stadt stellte eine Anzahl Rei­ter und Fußvolk zum Schutz bereit. Am 11. November des glei­chen Jah­res tritt der Herzog von JülichJülich, Herzog von die­sem Bund bei (vergl. Urkunde). Die Stadt Köln, der Erz­bischof Engelbert II von KölnKöln, Erz­bischof Engelbert II von und viele Edel­leute schließen sich an. Adam von Ederen­stein war unter den ers­ten vier, die dem Landfriedensbund bei­t­ra­ten, und zwar am 11. November 1364, an dem Tag, als auch der Herzog von Jülich sich anschloss. Adam gelobte, seine »slosse ind hüser« - er gebrauchte zweimal den Plu­ral - für seine Bundesgenos­sen offen zu hal­ten, falls es nötig sei. Er soll auch Kriegsdi­enste ver­rich­ten: falls er bela­gert wird mit vier Sol­da­ten.

Die Rich­ter des Landfriedensbun­des hat­ten in den ers­ten Jah­ren viele Strei­tigkei­ten zu sch­lich­ten. Das Gericht ver­hängte ab und zu Strafen: das Hoen­shuis te Voerendaal zum Bei­spiel wurde ein­genom­men und ver­wüs­tet (1365), ebenso die Burg Eys (1369), weil seine Bewoh­ner nicht von der Raubritte­rei ließen. Auch im Gebiet von Jülich wurde den Abma­chun­gen nicht immer Folge geleis­tet, wobei vor allem die Kauf­leute aus Brabant die Opfer waren. Herzog Wilhelm IIJülich, Herzog Wilhelm II von soll gegen die Raubge­sel­len allzu nach­sich­tig gewe­sen sein und ihnen sogar gegen Anteil an der Beute Schutz gewährt haben. Von allen Sei­ten gelang­ten Kla­gen an Wen­zel, der von sei­nem kai­ser­li­chen Bruder Karl IVKai­ser Karl IV. mit der Beauf­sich­tigung und Siche­rung der öff­ent­li­chen Wege beauf­tragt wor­den war. (Wen­zel war Graf von Lux­emburg und Herzog von Brabant.)

Als immer wieder Kauf­leute aus Brabant im Jüli­cher Gebiet beraubt wur­den, beschloss Wen­zel, selber einzu­grei­fen. 1371 rief er seine Lehns­män­ner auf und brachte ein Heer von 8.000 Mann zusam­men. Er sammelte seine Truppen im Gebiet von Maa­s­tricht und zog am 20. August über Val­kenburg, Kerk­rade und Herzogen­rath gegen die Jüli­cher. In Baes­weiler schlug er sein Lager auf. Um den Feind her­aus­zu­fordern, steckte er am folgen­den Tag auf Jüli­cher Gebiet einige Gehöfte in Brand. Der Herzog von Jülich ließ nicht lange auf sich war­ten. Am frühen Morgen des 22. August 1371 erschien er mit sei­nen Bundesgenos­sen, Gottfried II von HeinsbergHeinsberg, Gottfried II von und sei­nem Schwa­ger, dem Herzog Edu­ard von Gel­dernGel­dern, Herzog Edu­ard von, der schwer ver­wun­det am drit­ten Tag nach dem Kampf starb, bei Baes­weiler. Herzog Wen­zel wohnte ger­ade der Messe bei. Es kam dann zu der »Schlacht von Baes­weiler«, die für Brabant ver­nich­tend endete. Herzog Wen­zel wurde gefan­gen genom­men und nach Nideg­gen gebracht, wo er in Haft blieb. Unter­hand­lun­gen wegen sei­ner Frei­lassung zer­schlugen sich an den immer höher stei­gen­den Forde­run­gen Wilhelms. Dann lud Kai­ser Karl IV die­sen vor die Reichsver­samm­lung nach Aachen. Jetzt gab Wilhelm II den Vor­stel­lun­gen nach und führte nach fast elfmo­na­ti­ger Gefan­genschaft Wen­zel, von Haft und Lösegeld befreit, dem Kai­ser selbst ent­gegen und unterwarf sich sei­ner Gnade. Der Kai­ser ver­zieh ihm und belehnte sogar seine Söhne mit dem Herzog­tum Gel­dern und der Graf­schaft Zythen, auf der Herzog Wilhelm durch seine Gemahlin, eine Schwes­ter des gefal­le­nen Edu­ard, ein Anrecht hatte.

Für Brabant exis­tiert noch eine komplette Liste der Teil­neh­mer an der Schlacht von Baes­weiler. Darin sind alle Rit­ter und Edel­leute auf­ge­führt, unter ande­rem auch Oliver von Ans­te­lenAns­te­len, Oliver von. Nur Adam von Ederen­stein wird nicht genannt. Ist er wegen seine Jüli­cher Abstam­mung im Streit zwi­schen Jülich und Brabant neu­tral geblie­ben?

Adam von Ederen­stein hat dann nicht mehr lange gelebt. Der Steuer­er­he­ber des Lan­des Herzogen­rath notierte in sei­nem Jahrbuch - es ging vom 6. Dezember 1374 bis zum 6. Dezember 1375 -, dass er eine »keurmede« von 12 Mark von Ederen­stein erhal­ten habe. Eine Kurmede erhielt der Herr, wenn ein Lehns­mann ver­s­tor­ben war, oder der Besitz in die Hand eines ande­ren überging. Ursprüng­l­ich konnte der Herr sich dann das beste Stück Vieh aus­su­chen, aber im 14. Jahrhundert wurde meis­tens ein Geld­be­trag gezahlt. Für Ederen­stein wur­den 12 Mark bezahlt »per domi­num Adam de Ederensteyne«.

Adam muss also Ende 1374 oder im Laufe des Jah­res 1375 ges­tor­ben sein.

Der ver­s­torbene Adam hatte auch einen gleich­na­migen Sohn, den wir Adam II nen­nen wol­len. Er hatte auch eine Toch­ter, deren Name nicht bekannt ist. Sie musste eine Kurmede von den Gütern in Sim­pelveld bezah­len. Adam I. war näm­lich auch Eigen­tü­mer eines Hofes in Boch­oltz, das in der Bucht der Burg von Bon­gard liegt.

Der Landfriedensbund zwi­schen Maas und Rhein, dem Adam I 1364 als einer der ers­ten bei­t­rat, wurde 1375 noch einmal erneuert, aber wegen der vie­len Strei­tigkei­ten zwi­schen den Rittern, Fürs­ten und Städ­ten wurde er 1387 endgül­tig auf­ge­löst. Wenn sich nun die Rit­ter in ihren Rech­ten ange­tas­tet fühl­ten, ver­such­ten sie sich mit Waffenge­walt ihr Recht selbst zu ver­schaffen. Bei einer sol­chen Fehde zwi­schen Chris­tian von RimburgRimburg, Chris­tian von, in des­sen Gefolge Adam II von Ederen­steinEderen­stein, Adam II von war, und der Stadt Aachen, wurde der Hof Adams 1394 ver­wüs­tet, so dass er seine Abga­ben an den Landes­herrn nicht mehr leis­ten konnte. Die­ses geht aus den Büc­hern des Schatzmeis­ters des Lan­des Rode hervor. Spä­ter hat er seine Zinsen wieder zah­len kön­nen.

Adam II - gewöhn­lich Daem genannt - hat nicht den Titel Rit­ter erwor­ben, er ist Knappe geblie­ben. Die­ses Wort bezeichnet ursprüng­l­ich den Schildknappen. In späte­rer Zeit wurde auch jemand, der kein Knabe mehr war, Knappe genannt. Er gehörte zur unters­ten Schicht der Ritter­schaft. Ein Knappe wurde nicht zum Rit­ter ernannt, ohne das er sich durch mutige Taten auf dem Schlachtfeld hervor­ge­tan hatte. Nichtsdes­towe­ni­ger wurde Adam II von Ederen­stein in der Kerk­rade­ner Gesellschaft an ers­ter Stelle genannt.

In den Jah­ren von 1389 bis 1392 muss­ten die Bewoh­ner des Lan­des Herzogen­rath zur Her­stel­lung und zur Ver­stärkung der Burg von Herzogen­rath Belas­tun­gen auf­brin­gen oder Dienste ver­rich­ten. Bei den Per­so­nen aus Kerk­rade eröffnete Adam II die Liste. Hier wird er Knappe genannt.

Adam II hat seine Lände­reien schlecht bewirt­schaf­tet. Die Urkunde vom 16. Mai 1403 beweist, dass es mit sei­nem Ver­mögen nicht zum Bes­ten bestellt war. Um aus den Schulden zu kom­men, hatte er 1396 eine große Summe Geld von Henrik van GronsveldGronsveld, Henrik van gelie­hen und seine Burg Ederen­stein mit der Vor­burg, das Vieh, 16 Morgen Wei­de­land, die Dienste sei­ner Laten sowie das Weg­egeld als Pfand gesetzt. Henrik van Gronsveld übergab die Hypo­thek an sei­nen Schwa­ger Chris­tian von RimburgRimburg, Chris­tian von.

1403 löste Adam die ver­pfän­de­ten Güter ein, lieh sich aber jetzt eine noch größere Summe - 2.000 rhei­ni­sche Gulden oder 8.500 Aache­ner Mark - von Heilke BucksBucks, Heilke, die mit Till­mann von Rischmüh­lenRischmüh­len, Till­mann von (von der Burg Rischmüh­len bei Lin­nich) ver­hei­ra­tet war. Heilke Bucks ent­stammte einer rei­chen Kaufmannsfa­milie aus Aachen. Diese bekam die glei­chen Güter als Unter­pfand und zusätz­lich noch drei »hoven« Land. Da die Hufe hier mit 60 Morgen anzu­neh­men ist, hatte er also 180 Morgen Land ver­pfän­det.

Sehr wahr­schein­lich besaß er aber außer die­sen drei Hufen noch ande­res Land, wel­ches nicht zum Pfand gestellt wurde, wie er auch einen Teil der Laten, näm­lich zu Kri­ckelberg, zu Winse­len und Horbach behielt.

Sonderba­rerweise war Adam II doch nicht der allei­nige Besitzer von Ederen­stein. Ein Teil des Besit­zes gehörte einem Johann GrandeGrande, Johann. Aus einer zwei­ten Urkunde vom glei­chen Tag (16. Mai 1403) geht die Ver­tei­lung des ver­pfän­de­ten Besit­zes genau hervor. Von den drei Hufen Acker­land gehörte eine zu Ederen­stein und die bei­den ande­ren zu Johann Gran­des Gut. Auch die Ben­den und das Was­ser waren geteilt. 10 Morgen Ben­den und 5 Morgen Was­ser gehör­ten zu Ederen­stein, 9 Morgen Ben­den und 5 Morgen Was­ser dem Johann Grande. Man darf vielleicht anneh­men, dass Johann Grande in der Vor­burg wohnte, wäh­rend Adam die eigent­li­che Burg bewohnte. Da nun, wie die Urkunde besagt, die bei­den Besitzun­gen auch zwei Lehen bil­de­ten, wäre es nicht aus­ge­schlos­sen, dass das Gut des Johann Grande ein Unter­le­hen von Ederen­stein war. Etwas siche­res ist jedoch nicht fest­zu­stel­len. Ob Till­mann von Rischmüh­lenRischmüh­len, Till­mann von jetzt auch selber mit sei­ner Frau in der Burg wohnte, geht aus der Urkunde nicht hervor. Man muss es aber doch wohl anneh­men, da sie sich für jeden Tag Brand­holz für zwei Feuer sicher­ten. Mit der Pfandüber­nahme fie­len ihnen auch Las­ten zu. Adam sollte die ver­pfän­de­ten Güter nach 12 Jah­ren, also 1415, wieder einlösen. Inn­er­halb die­ser 12 Jahre muss­ten die Gläubi­ger alle Bau­ten in guten Zustand brin­gen und hierfür 300 Gulden und an den Weihern 100 Gulden auf­wen­den. Demnach scheint Ederen­stein in schlech­tem Zustand gewe­sen zu sein. Auch wur­den Bestim­mun­gen getroffen für den Fall, dass Wände und Decken ein­stür­zen soll­ten. Dann soll Rischmüh­len die Repa­ratur aus­füh­ren und das Geld von Adam von Ederen­stein zurü­ck­er­hal­ten. Im Busch und in den Hecken kann das nötige Zimmer­holz zum Bauen geschla­gen wer­den, und zwar 12 Fuder. Sollte Daem von Ederen­stein die Burg nach 12 Jah­ren an andere ver­kau­fen, so haben die Pfand­inha­ber das Vor­kaufsrecht. Ster­ben diese jedoch inn­er­halb die­ser Zeit, so sind nur die Ver­wand­ten der Frau ihre Erben. Demnach wird diese wohl auch das Geld gege­ben haben. Die Schulden, die auf Ederen­stein ste­hen, näm­lich 3 Mal­ter Rog­gen, 3 Mal­ter Hafer und 3 Mark, beglei­chen die Rischmüh­len. Dafür erhal­ten sie das Win­ter- und Sommer­korn, wel­ches am 15. Mai im Ablösungs­jahr auf dem ver­setz­ten Land steht. Sie müs­sen es, wenn es reif ist, ern­ten und in die Scheune fah­ren, Stroh und Kaaf blei­ben jedoch dem Daem von Ederen­stein. Die Pfand­summe muss mit 2.400 Gulden ein­ge­löst wer­den.

Eine weitere Urkunde vom 2. April 1408 beweist, dass Daem von Ederen­steinEderen­stein, Daem von sich noch mehr in Schulden arbei­tete. Damals ver­pfän­dete er mit Bil­ligung sei­nes ehe­li­chen Soh­nes Die­trichEderen­stein, Die­trich von, der abwe­send war, der Heilke Bucks, inzwi­schen Witwe gewor­den, den Hof zu Dentgenbach mit Woh­nun­gen, Hof­rei­den, Baumgär­ten, Acker­land, Ben­den, Wei­den, Brüc­hen, Hecken und allen Rech­ten und Zubehör, außer zwei Weihern, die bereits ver­setzt waren, alles für 250 rhei­ni­sche Gulden.

Adams Sohn Die­trich war bei Abschluss des Ver­tra­ges wahr­schein­lich noch minderjäh­rig, hängt aber sein eige­nes Siegel unter der Urkunde. Adam hatte auch eine Toch­ter, Catha­rinaEderen­stein, Catha­rina von. Sie war Nonne im Klos­ter von St. Ger­lach in Hou­them. Aus Gut Dentgenbach erhielt sie eine jähr­li­che Leib­rente von zehn rhei­ni­schen Gulden; die Bezah­lung nahm Heilke Bucks auf sich.

Für Adam II bestand die Mög­lichkeit, alle ver­pfän­de­ten Güter bis 1415 wieder einzulösen. Wollte er Ederen­stein einlösen, so musste er auch Dentgenbach einlösen. Es wurde Adam also sehr schwer gemacht. Es somit nicht wahr­schein­lich, dass Adam II seine Schulden hat bezah­len kön­nen. Wir hören nichts mehr von ihm. Das Haus und die Besitzun­gen von Ederen­stein schei­nen in den Hän­den der Hypo­­theken­geber geblie­ben zu sein. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass Adam die Burg hat ver­las­sen müs­sen. Das letzte Lebens­­zei­chen der Familie von Ederen­­stein stammt aus dem Jahre 1446; dort ver­si­chert Die­trich von Ederen­steinEderen­stein, Die­trich von in einer Akte, dass sein »lie­ben oehm« Wer­ner von GronsveldGronsveld, Wer­ner von ihm die Leib­rente gezahlt hat. Die­ses »oehm« braucht nicht die Ver­wandt­schafts­­­be­zie­hung Neffe - Onkel anzudeu­ten; auch ein Großva­ter oder Schwa­ger, selbst Nicht­fa­mili­en­­mit­glieder, wenn sie bejahrt und ange­se­hen waren, wur­den mit Oehm angere­det.

An der Stirnseite erkennent man, wo sich bis zum 19. Jahrh. der westliche Flügel anschloß

Der nächste Besitzer und Lehns­mann von Burg Ederen­stein war Heinrich von GronsveldGronsveld, Heinrich von, Herr zu Rimburg. Seine Enkelin MariaGronsveld, Maria von brachte es dem Johann Huyn van Ams­tenradeAms­tenrade, Johann Huyn van mit in die Ehe. Um 1550 kam Ederen­stein durch Hei­rat der Katha­rina Huyn van Ams­tenradeAms­tenrade, Katha­rina Huyn van an Daniel Spies zu Schwein­heimSchwein­heim, Daniel Spies zu. Unter sei­nem Enkel Franz WilhelmSchwein­heim, Franz Wilhelm zu wurde es schuldenhalber ver­kauft. Maria von Eynat­ten zu Obsin­ningObsin­ning, Maria von Eynat­ten zu, geborene Schell­artSchell­art, Maria von, erwarb es 1688. Sie, sowie der Land­komtur zu Altenbie­sen waren Gläubi­ger des Ver­käufers gewe­sen. Das Gut war 400 Morgen groß. 1707 ver­kauf­ten es die Erben von Eynat­ten und der Land­komtur an Heinrich PoyckPoyck, Heinrich, den Schult­heiß zu Merk­stein, und des­sen Frau Maria Hen­nesHen­nes, Maria. Von der Familie Poyck kam Ederen­stein an eine Familie Colen. Von den Erben der Maria ColenColen, Maria, wel­che Vic­tor von Grand-RyGrand-Ry, Vic­tor von gehei­ra­tet hatte, wurde es 1903 an den Franziskaner­or­den ver­kauft. Der Ack­er­hof mit nur noch 80 Morgen wurde abge­trennt.

1942 ver­kaufte die deut­sche Besatzungs­macht Ederen­stein, zur dama­ligen Zeit als Obdach­lo­sen­un­terkunft genutzt, für 20.000 RM an die Stadt Kerk­rade.

Nach einem jah­re­lan­gen Pro­zess um die Rechtsgül­tigkeit des Ver­kau­fes erwarb die Stadt das Kastell endgül­tig für 45.000 nieder­ländi­sche Gulden. Sie hat das Haus mit Unter­stützung der staat­li­chen Denkmal­pflege mit einem Kos­ten­aufwand von über einer Mil­lion Gulden in geschmackvol­ler Weise restau­rie­ren und zu einer Kultur­stätte umge­stal­ten las­sen.

Die Burg Ederen­stein ist jetzt als Restau­rant ein­ge­rich­tet und trägt noch heute, benannt nach ihrem ers­ten Besitzer, den Namen »Kastell Ederen­stein«.

Nach einer Ver­öff­ent­li­chung von L. AugustusAugustus, L. in »Het Land van Heerle«. Aus dem Nieder­ländi­schen über­setzt von Richard Reu­tersReu­ters, Richard.