Die Laten von Ederenstein

Das Wort Late, vom Latei­ni­schen laetus, bedeu­tet abhängi­ger Bauer. Die größe­ren Güter, Salhöfe genannt, gaben einen Teil ihrer Lände­reien an Bauern ab oder mach­ten sich auf andere Weise diese mit ihren Lände­reien dienstbar. Ein Laten­gut wurde zuerst nur auf Lebens­zeit ver­lie­hen, spä­ter konnte es auch ver­erbt wer­den. Allerdings bestand dann aber die Ver­pf­lich­tung, beim Tode des Inha­bers eine Kurmede, ein Stück, wel­ches sich der Inha­ber des Salho­fes, der Lat­herr, aus der Hin­ter­las­senschaft aus­su­chen konnte, die­sem abzuliefern; es waren dies Tiere, Kleidungs­stü­cke usw. Die Laten bil­de­ten unter sich eine Genos­senschaft. An fest­liegen­den Tagen muss­ten sie den Zins von ihrem Laten­gut ent­rich­ten.

Das folgende Ver­zeich­nis der Ederen­stei­ner Laten ist auf vier Perga­mentblättern geschrie­ben, die alle 20 cm breit sind und eine Länge von 62,5, 60, 54,5 und 71 cm haben. Sie befin­den sich im Archiv des Freiherrn Spies von Bül­le­s­heimBül­le­s­heim, Spies von (Blatt 1 mit den Laten 1 - 7 fehlt). Der Aus­druck »Rolle« besagt, dass sie, was man auch jetzt noch sehen kann, früher auf­ge­rollt waren. Der Text ist ein­ge­teilt in ver­schiedene, durch die ört­li­che Lage der Latengü­ter gegebene Abschnitte, die auch eine besondere Über­schrift in roter Farbe tra­gen. Die Ini­tia­len, hier das jede der 38 Nummern begin­nende I des item, sind zum Teil mit geo­me­tri­schen oder Tierfigu­ren, in der Mehr­zahl jedoch mit Karikatu­ren von Men­schenköpfen, die in Rot und Schwarz aus­geführt sind, ver­ziert.

Die Ren­ten und Zinsen kom­men aus ver­schiede­nen Ort­schaf­ten. Die meis­ten der genann­ten Orte liegen nahe bei Ederen­stein: Schaveymont = Chevre­mont, Brug­gen, Kir­chr­ade, Kri­ckelberg und Terwinse­len. Souret war ein Gast­haus an der Straße Aachen-Heer­len, bei Locht; es ist das Weis­tum des Aache­ner Reichs­waldes genannt Snyrheit. Stein­straß ist der Hof Stein­straß, gelegen am Südende des Dor­fes Horbach. Adam von Ederen­steinEderen­stein, Adam von wurde 1373 vom Erz­bischof von KölnKöln, Erz­bischof von mit die­sem Hof belehnt. In unse­rem Ver­zeich­nis fin­det sich nur sel­ten eine Angabe über die Bestand­teile der Latengü­ter. Öfter wer­den Haus und Hof genannt, wel­che Zinsen tra­gen, auch ver­ein­zelt ein Gar­ten, eine Wiese oder ein Brauhaus, oder das Erbe oder Gut, wel­ches mit dem Namen des Vor­be­sitzers bezeichnet ist. Man darf wohl anneh­men, dass die Latengü­ter in Acker­land bestan­den.

aus: W. Freiherr von NegriNegri, W. Freiherr von, Die Laten von Ehren­stein